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Satzung
ZENZENTRUM e. V.
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
1) Der Verein führt den Namen ZENZENTRUM.
2) Der Sitz des Vereins ist RIEDERICH.
3) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt der Verein den Namen „Zenzentrum e.V.“.
4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Vereinszweck
1) Zweck des Vereins ist, allen Freunden und Schülern des Zen Buddhismus eine Stätte zu bieten, an der sie sich dem Studium und der Ergründung der Lehre des Buddha, sowie der praktischen Übung zur Verwirklichung des Zen Weges widmen können. Der Verein beschreitet den Rinzai-Zen Weg und legt diesen in einer europäischen Form verständlich dar. Er ist seinen Freunden und Mitgliedern bei der Anwendung der Lehre im täglichen Leben behilflich. Grundlage der Arbeit ist das buddhistische Bekenntnis (siehe im Anhang).
2) Zu diesem Zweck unterhält der Verein eine Zen Übungshalle und organisiert und unterstützt die Durchführung von regelmäßig stattfindenden Übungstagen und Sesshin unter der Leitung ihres Zen-Meisters und der von ihm autorisierten Zen Lehrern.
3) Zur Erfüllung des Vereinszweckes ist jedes Mitglied entsprechend seinen Kenntnissen und Fähigkeiten zur Mitarbeit aufgerufen.
§ 3
Gemeinnützigkeit
1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
§ 4
Mitgliedschaft
1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins und die Zendo-Ordnung anerkennt.
2) Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über die der Vorstand entscheidet.
3) Die Mitglieder des Vereins verpflichten sich, regelmäßig monatliche Mitgliedsbeiträge zu bezahlen, deren Höhe von der Mitgliederversammlung bestimmt wird. Die Beitragsleistungen können in sozialen Härtefällen vom Vorstand herabgesetzt werden.
4) Der Verein besteht aus Vollmitgliedern und fördernden Mitgliedern.
5) Die fördernden Mitglieder verpflichten sich lediglich den Mitgliedsbeitrag zu zahlen und die Zendo-Ordnung anzuerkennen. In der Mitgliederversammlung, zu der sie zu laden sind, haben sie kein Stimmrecht und sind nicht wählbar.
§ 5
Verlust der Mitgliedschaft
1) Ein Mitglied kann seinen Austritt durch eine schriftliche Erklärung im laufenden Monat jeweils zum Ende des übernächsten Monats gegenüber dem Vorstand erwirken.
2) Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod; sie ist nichtvererbbar.
3) Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten gegen die Vereinsordnung oder die Zendo-Ordnung verstößt oder wenn es den Mitgliedsbeitrag trotz zweimaliger Mahnung über 3 Monate schuldig bleibt.
§ 6
Organe des Vereins
1) Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung, der Vorstand, die außerordentliche Mitgliederversammlung.
§ 7
Mitgliederversammlung
1) Die Mitgliederversammlung tritt regelmäßig mindestens einmal im Jahr zusammen.
2) Der Vorstand muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand; die Ladungsfrist beträgt 2 Wochen. Auf der schriftlichen Ladung ist die Tagesordnung anzukündigen.
4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
5) Die Leitung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand; es wird ein Protokoll geführt, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer unterzeichnet wird und von den Mitgliedern jederzeit eingesehen werden kann.
6) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Für Satzungsänderungen und für den Ausschluss von Mitgliedern ist eine 3/4 Mehrheit von Stimmen erforderlich. Die Auflösung des Vereins kann nur von 3/4 aller Mitglieder beschlossen werden.
7) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die mindestens 12 Monate vor der Mitgliederversammlung rechtmäßig in den Verein aufgenommen wurden.
8) Die Mitgliederversammlung wählt für jeweils 2 Jahre einen Schatzmeister.
§ 8
Vorstand
1) Die Mitgliederversammlung wählt für jeweils 2 Jahre einen Schatzmeister und einen Schriftführer.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende.
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind gleichberechtigt;sie vertreten sich gegenseitig. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist befugt, den Verein alleine zu vertreten. Der Vorstand kann zur organisatorischen Arbeit des Vereins besondere Vertreter heranziehen.
2) Ein aus 2 Personen bestehender Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils 2 Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Die Wahl des Vorstandes erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit durch Stimmzettel. Der Vorstand verteilt unter sich die folgenden Ämter:
1. Vorsitzender und 2. Vorsitzender.
ANHANG
BUDDHISTISCHES BEKENNTNIS
Ich bekenne mich zum Buddha als meinem unübertroffenen Lehrer, denn er hat die Vollkommenheiten verwirklicht und ist aus eigener Kraft den Weg zur Befreiung und Erleuchtung gegangen.
Aus dieser Erfahrung hat er die Lehre dargelegt, damit auch wir die Leidfreiheit erlangen können
Ich bekenne mich zur Lehre des Buddhas, denn sie ist klar, zeitlos und lädt jeden ein, sie zu prüfen, sie im Leben anzuwenden und zu verwirklichen.
Ich bekenne mich zur Gemeinschaft der Jünger des Buddhas, die sich ernsthaft um die Verwirklichung seiner Lehre bemühen, um die verschiedenen Stufen der inneren Erfahrung und des Erwachens zu verwirklichen. Sie dienen mir als Vorbild.
Ich habe festes Vertrauen zu den Vier Edlen Wahrheiten.
Sie besagen:
Shi kusei gan mon (Die vier großen Gelübde)
Shu-jô mu-hensei gan do
Die Lebewesen sind zahllos,ich gelobe sie alle zu retten
Bon-nô mu-jinsei gan dan
Täuschende Gedanken und Gefühlesind grenzenlos, ich gelobe sie alle zu lassen
Hô-mon mu ryôsei gan gaku
Die Dharma-Lehren sind unzählbar, ich gelobe sie alle zu lernen
Butsu-dô mujôsei gan jô
Der Weg der Erleuchtung ist unübertroffen, ich gelobe ihn zu erreichen
Ich bekenne mich zur Einheit aller Buddhisten, denn wir folgen unserem Lehrer und sind bestrebt, seine Lehre zu verwirklichen:
Ethisches Verhalten, Sammlung und Weisheit wollen wir entwickeln, um Befreiung zu erlangen. In diesem Bewusstsein begegne ich allen Menschen und im Besonderen allen Mitgliedern dieser Gemeinschaft mit Achtung und Offenheit.
Ich will mich bemühen, keine Lebewesen zu töten oder zu verletzen,
Nichtgegebenes nicht zu nehmen, nicht zu lügen oder unheilsam zu reden,
mir nicht durch berauschende Mittel das Bewusstsein zu trüben.
Zu allen Lebewesen will ich unbegrenzte Liebe, Mitgefühl, Mitfreude und Gleichmut entfalten, im Wissen um das Streben aller Lebewesen nach Glück.